Für Liste Fritz ist Gefährdung der Bevölkerung nach der Seveso-Richtlinie zu prüfen
Der angedachte Standort für das geplante Sondermülllager in der Fließerau ist problematisch. Wegen der geplanten Lagerung von rund 50 Tonnen giftiger Stoffe, wegen der Nähe zum Inn und wegen der Möglichkeit eines Hochwassers ist das Restrisiko einer Verunreinigung des Inns absolut gegeben. Bestehende Gefahrenzonenpläne für den Standort und bauliche Schutzmaßnahmen im geplanten Sondermülllager sind gut und recht, aber sie können dieses Risiko bei diesem Standort nie ausschließen. Für die Liste Fritz ist es verständlich, dass sich kein Mensch einem solchen Restrisiko aussetzen will. Daher stellen sich die betroffenen Anrainer und Bürger zurecht die Frage, welche anderen Standorte im Vorfeld geprüft wurden und warum es ausgerechnet dieser Standort werden soll. „Welche Standorte hat das Unternehmen geprüft und welche anderen Standorte hat sich die Behörde angeschaut? Als Zeichen der Transparenz gehört diese Standortanalyse veröffentlicht. Klar ist, je weiter ein Standort vom Inn und vom Siedlungsgebiet entfernt ist, umso sicherer ist er und umso besser ist es für die Bevölkerung“, fordert Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint mehr Transparenz.
Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Wenn es um Betriebe und Einrichtungen geht, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, dann muss der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität haben. Genau dafür gibt es im Tiroler Raumordnungsgesetz eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung für Seveso-Betriebe. Um das Gefahrenpotential und den Gefährdungsbereich dieser Betriebe festlegen zu können, braucht es eine spezielle Überprüfung. Hier sind die Standortgemeinde Fließ, der Projektbetreiber und die Landesregierung gefordert. „Wir als Kontrollpartei Liste Fritz verlangen, dass die Anrainer und Bürger erfahren, ob die Raumverträglichkeitsprüfung für Seveso-Betriebe inzwischen erfolgt ist und zu welchem Ergebnis diese Prüfung gekommen ist.“
Sorge der Anrainer verständlich
Wer die Sorgen der Anrainer und Bürger mit dem Hinweis auf das „Floriani-Prinzip“ wegwischen will, soll sich ehrlich selber fragen, ob er ein Sondermülllager mit gefährlichen und giftigen Stoffen in seinem Umfeld haben möchte. Deshalb ist die Suche nach einem passenden Standort besonders wichtig und sensibel. „Im Zuge der Raumverträglichkeitsprüfung für Seveso-Betriebe haben der Landesumweltanwalt, der Standortanwalt, anerkannte Umweltorganisationen, die Gemeinde Fließ und Anrainer ein Recht zur Stellungnahme. Eine solche Prüfung bringt also eine gewisse Mitsprachemöglichkeit und kann so Vertrauen schaffen. Diese Prüfung ist daher transparent und ehrlich durchzuführen“, so Sint abschließend.