Liste Fritz fordert Helmpflicht beim Wintersport für unter 15-Jährige

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Dringlichkeitsantrag der Liste Fritz im Novemberlandtag von Landesregierung in Ausschuss verwiesen

Angesichts eines dramatischen Anstiegs der Wintersportunfälle in Tirol fordert die Liste Fritz die ehestmögliche Einführung einer gesetzlichen Helmpflicht beim Wintersport für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag wurde im Novemberlandtag bereits eingebracht. „Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wintersport ist für Kinder und Jugendliche heute gefährlicher denn je. Wegschauen ist daher keine Option mehr“, betont Liste-Fritz-Landtagsabgeordneter Herwig Zöttl. „Ein Helm schützt nachweislich vor schweren Kopf- und Schädelverletzungen. Hier geht es um Gesundheitsschutz und Unfallprävention, nicht um Bevormundung.“

Helmpflicht schon im Novemberlandtag zum Beschluss vorgelegen

„Dass nun der zuständige SPÖ-Sportlandesrat Philipp Wohlgemuth seine Bereitschaft bekundet, eine Helmpflicht auch in Tirol verpflichtend zu beschließen, werten wir von der Liste Fritz als positives Signal. Der Tiroler Landtag hätte die Helmpflicht bereits im Novemberlandtag fassen können“, so Zöttl, der Wohlgemuths Forderung nach einer österreichweiten Lösung nicht nachvollziehen kann. „Bis auf Tirol und Vorarlberg haben bereits alle Bundesländer trotz einer gemeinsamen Vereinbarung eine Helmpflicht beim Wintersport für Minderjährige umgesetzt.“

Tirol darf hier nicht länger Schlusslicht bleiben

„Der frühere Zugang der Landesregierung, auf Eigenverantwortung, Imagekampagnen und Freiwilligkeit zu setzen, hat nicht ausgereicht. Eine gesetzliche Helmpflicht ist verhältnismäßig, effektiv und dringend notwendig. Gerade Kinder und Jugendliche sind bei Stürzen besonders gefährdet. Und Kopfverletzungen können lebenslange Folgen haben. Das dürfen wir nicht in Kauf nehmen“, so Zöttl weiter.

Auch Helmpflicht bei Scootern prüfen

Darüber hinaus spricht sich die Liste Fritz dafür aus, auch eine Helmpflicht bei (E-)Scootern ernsthaft zu prüfen. „Der Schutz der Gesundheit muss über wirtschaftlichen Interessen einzelner Verleihfirmen stehen“, hält Zöttl abschließend fest.

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