Liste Fritz will mittels Dringlichkeitsantrag Überprüfung von Amts wegen erreichen und Kosten für Gemeinden verhindern
Mit einem Dringlichkeitsantrag im Tiroler Landtag fordert die Liste Fritz die umfassende Überprüfung sämtlicher Feststellungsbescheide zu Agrargemeinschaften, die auf der Annahme einer „Hauptteilung“ oder „vormals keinem Gemeindeeigentum“ beruhen. Auslöser ist die jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes zur Agrargemeinschaft Zams. Eine Entscheidung, die gravierende Fehlannahmen offenlegt und wie ein Weckruf für ganz Tirol wirkt. Denn was für Zams entschieden wurde, könnte auch in anderen Gemeinden gelten.
Zams-Entscheidung offenbart schwerwiegende Fehlbeurteilungen
Am 5. März 2025 stellte die Agrarbehörde Tirol fest, dass die Agrargemeinschaft Zams eine Agrargemeinschaft auf Gemeindegut ist und eine Hauptteilung nie stattgefunden hat. Das Landesverwaltungsgericht Tirol bestätigte diese Einschätzung am 7. November 2025. Eine Entscheidung, die die bisherige Praxis der Landesregierung erschüttert. „Der Fall Zams zeigt, dass die Agrarbehörde jahrelang auf völlig falschen Annahmen aufgebaut hat. Wenn sogar eindeutige Eigentumsdokumente ignoriert werden und Gemeinden ihr Gemeindegut verlieren, dann läuft etwas massiv schief“, warnt Liste-Fritz-Klubobmann Markus Sint.
Landesregierung muss von sich aus tätig werden: Feststellungsbescheide überprüfen!
Im Dringlichkeitsantrag fordert die Liste Fritz, alle 149 Feststellungsbescheide, die auf unzutreffenden Voraussetzungen beruhen könnten, von Amts wegen zu überprüfen. „Es darf nicht sein, dass Tiroler Gemeinden ihr Gemeindegut verlieren, weil das Land seiner Verantwortung nicht nachkommt. Wir reden hier von öffentlichem Eigentum und von jahrzehntelangem Unrecht. Eine lückenlose und transparente Überprüfung ist das Mindeste. Ohne Verzögerungen, ohne Taktieren, ohne Ausreden“, erklärt Sint. Die Liste Fritz fordert die Tiroler Landesregierung mit Nachdruck auf, endlich zu handeln und den Gemeinden jene Klarheit zu geben, die ihnen seit Jahren verweigert wird. „Die Gemeinden dürfen nicht gezwungen sein, Hunderttausende Euro an Anwaltskosten aufzubringen, nur um Fehler des Landes auszubügeln. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die Rechte der Gemeinden zu schützen, nicht sie alleine im Regen stehen zu lassen. Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit. Die Gemeinden haben ein Recht auf ihr Gemeindegut“, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint fest.