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programmsteuerpolitik
erhebliche tarifreduktion für alle tarifstufenWir wollen ein für Bürger und Verwaltung modernes und attraktives Einkommenssteuerrecht schaffen. Wir stehen für eine deutliche Senkung des Einkommen(Lohn)steuertarifs:
Zudem wollen wir eine Anhebung der Grenze von bisher EUR 50.000.- auf neu EUR 60.000.- ab welcher der Spitzengrenzsteuersatz wirkt. Die Vorteile:
Wir wollen, dass EUR 10.000 des 13. und 14. Gehalts steuerfrei bleiben. Dadurch erfolgt für mehr als 90 % der Arbeitnehmer und Pensionisten eine Besserstellung. Beispiel: Bei einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von EUR 50.000 beträgt die jährliche steuerliche Entlastung (einschließlich des 13. und 14. Gehalts) mehr als EUR 2.600. verwaltungskosten reduzierenDurch Vereinfachung administrativ aufwendiger Regelungen schätzen wir ein Einsparpotential von bis zu 25 % der Verwaltungskosten. Beispiele: Reduktion der Einkunftsarten von bisher 7 auf zumindest 5; Reduktion Gewinnermittlungsarten, Einführung Pauschalierung umsatzsteuerliche Kleinunternehmer vermögenssteuern einführen
Wir wollen die Einführung einer Vermögenssteuer (Erbschafts- und Schenkungssteuer) ab einem Betrag von EUR 400.000. steuerlücken schließen
Die Streichung von Steuerprivilegien ist notwendig, um einer Erosion im Bereich der Ertragsbesteuerung vorzubeugen und ein erhebliches Gegenfinanzierungspotential zu schaffen. So sind beispielsweise die zahlreichen Ausnahmen für Lohnsteuerpflichtige in § 3 EStG zu evaluieren und zu diskutieren. lohnverrechnung neu gestalten
Wir wollen eine organisatorische Trennung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbereich. So sollen alle vom Arbeitgeber zu leistenden Abgaben von der Lohnsumme künftig von der Sozialversicherung eingehoben und von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage berechnet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden gemeinsam mit der Lohnsteuer unter Beibehaltung der derzeit geltenden Höchstbeitragsgrundlage von der Finanzverwaltung eingehoben. Für die untersten Einkommen wollen wir reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. arbeitgeberabgabe vereinheitlichen
Wir wollen eine maßgebliche Senkung der Lohnnebenkosten durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe mit einem Höchstsatz von 25 % (statt derzeit kumuliert 29,3 %).
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