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bürgerforumtirol – listefritz im Landtag
Im Landtag bis 2013
Der LandtagDer Tiroler Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Tirol. Im Landtag sitzen 36 Abgeordnete, die sich in sechs Landtagsklubs organisiert haben. Sie beschließen die Gesetze für Tirol. Den Tiroler Landtag kannst du - alle 5 Jahre - wählen, wenn du am Tag der Wahl 16 Jahre alt bist, in Tirol wohnst und österreichischer Staatsbürger bist. Zum Abgeordneten kann jeder gewählt werden, der mindestens 18 Jahre alt ist, in Tirol wohnt und österreichischer Staatsbürger ist. Die nächste Landtagswahl findet im Jahr 2013 statt. Das bürgerforumtirol – listefritz stellt im fritzklub derzeit 5 Abgeordnete (Fritz Dinkhauser, Bernhard Ernst, Andrea Haselwanter-Schneider, Andreas Brugger, Gottfried Kapferer) und ist damit die stärkste Oppositionskraft im Land. Die weiteren Parteien sind die Österreichische Volkspartei (ÖVP, 16 Abgeordnete), die Sozialdemokratische Partei (SPÖ, 5 Abgeordnete), die Grünen (G, 4 Abgeordnete), die Freiheitliche Partei (FPÖ, 3 Abgeordnete). Der Bürgerklub Tirol (2 Abgeordnete) ist keine Partei, zudem gibt es einen "wilden" Abgeordneten. Das Ergebnis der letzten Landtagswahl vom 08. Juni 2008. Die Landesregierung
Die 36 Landtagsabgeordneten wählen die Landesregierung. Sie besteht aus dem Landeshauptmann, 2 Landeshauptmann-Stellvertretern und höchstens 5 Landesräten. Derzeit regiert Tirol eine Koalitionsregierung von ÖVP (6 Mitglieder) und SPÖ (2 Mitglieder). Der LandtagspräsidentDer Landtagspräsident vertritt den Landtag nach außen und führt den Vorsitz bei den Landtagssitzungen (diese Sitzungen werden live im Internet übertragen). Die Arbeit der LandtagsabgeordnetenDie 36 Landtagsabgeordneten verrichten ihre Arbeit in 10 Ausschüssen, sie bringen Anträge und Anfragen ein. 1) Aufgabe #1 des Landtages – Gesetze machen:Der Tiroler Landtag ist für die Landesgesetzgebung zuständig. Etwa in den Bereichen Raumordnung, Bauwesen, Wohnbauförderung, Grundverkehr, Naturschutz,Schulwesen, Tourismus, Kultur, Landwirtschaft etc. (Land Tirol).
Mindestens vier Abgeordnete, ein Klub oder ein Ausschuss stellen den Antrag für ein Gesetz. Verschiedene Fachabteilungen arbeiten im Auftrag der Landesregierung Gesetze aus. Die werden nach entsprechenden Begutachtungen und Stellungnahmen im Landtag beschlossen. Ein Gesetz kann auch durch ein Volksbegehren in den Landtag kommen. Dafür müssen mindestens 7.500 Stimmberechtigte das Volksbegehren unterstützen. 2) Aufgabe #2 des Landtages – Kontrolle ausüben:Der Landtag wählt und kontrolliert die Landesregierung. Er kann sie oder einzelne Mitglieder mit einem Misstrauensantrag abberufen.
Die Landtagsabgeordneten können die Mitglieder der Landesregierung über Anfragen, Resolutionen und Untersuchungsausschüsse kontrollieren. Als besonderes Kontrollorgan, etwa zur Überprüfung der ausgegebenen Mittel, steht dem Landtag der Landesrechnungshof zur Verfügung. 3) Aufgabe #3 des Landtages - das Landesbudget beschließen:Die Landesregierung legt den Voranschlag für das Landesbudget vor, der Landtag beschließt es jedes Jahr im Dezember. Für 2012 sind 2,9 Mrd. € Ausgaben bei 2,8 Mrd. € Einnahmen geplant - der Abgang wird sich auf rund 42 Mio. € belaufen.
Die Sitzungen des LandtagesIm Februar, März, Mai, Juli, Oktober, November und Dezember (Termine) beruft der Landtagspräsident den Landtag zu den (meist zweitägigen) öffentlichen Sitzungen ein. Mindestens zehn Abgeordnete oder die Landesregierung können einen Sonderlandtag verlangen. Die Sitzungen des Landtages sind öffentlich und finden im Sitzungssaal des alten Landhauses im zweiten Stock statt. Alle Sitzungen des Landtages werden live im Internet übertragen. |




Stephan Zangerl

Bernhard Ernst











